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   LAG Sachsen, 08.09.2016 - 6 Sa 365/15   

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https://dejure.org/2016,52277
LAG Sachsen, 08.09.2016 - 6 Sa 365/15 (https://dejure.org/2016,52277)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08.09.2016 - 6 Sa 365/15 (https://dejure.org/2016,52277)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08. September 2016 - 6 Sa 365/15 (https://dejure.org/2016,52277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 69 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, 519 Abs. 1, 2, 520 Abs. 3 ZPO, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 247 BGB, § 291 BGB, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Kassiererin an einer Scannerkasse nach dem Tarifvertrag zu Entgelten, Sonderzahlungen und Ausbildungsvergütungen für die Mitgliedsunternehmen Handel der Konsum-Tarifgemeinschaft e.V.; Tarifausschuss Sachsen; Freistaat Sachsen vom 17.09.2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Kassiererin an einer Scannerkasse nach dem Tarifvertrag zu Entgelten, Sonderzahlungen und Ausbildungsvergütungen für die Mitgliedsunternehmen Handel der Konsum-Tarifgemeinschaft e.V. - Tarifausschuss Sachsen - Freistaat Sachsen vom 17.09.2009

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer Kassiererin an einer Scannerkasse nach dem Tarifvertrag zu Entgelten, Sonderzahlungen und Ausbildungsvergütungen für die Mitgliedsunternehmen Handel der Konsum-Tarifgemeinschaft e.V. - Tarifausschuss Sachsen - Freistaat Sachsen vom 17.09.2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Höhere Vergütung für Kassiererin an Scannerkasse bestätigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Dresden, 01.07.2015 - 3 Ca 3828/14

    Höhere Vergütung für Kassiererin an Scannerkasse erstritten

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.09.2016 - 6 Sa 365/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 01.07.2015 - 3 Ca 3828/14 - wird auf Kosten der Beklagten.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 01.07.2015 - 3 Ca 3828/14 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.09.2016 - 6 Sa 365/15
    Unter einem Arbeitsvorgang ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 - ZTR 1998, 271 f. m. w. N.).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.09.2016 - 6 Sa 365/15
    Die Feststellung der Arbeitsvorgänge ist Angelegenheit der Gerichte und steht nicht zur Disposition der Parteien (BAG, Urteil vom 24.09.1980 - 4 AZR 727/78 - AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.09.2016 - 6 Sa 365/15
    Erfüllt der Arbeitnehmer keine der Beispielstätigkeiten, ist auf die allgemeinen Merkmale der begehrten Vergütungsgruppe zurückzugreifen (vgl. BAG, Urteil vom 17.01.1996 - 4 AZR 494/94 -, zitiert nach JURIS; BAG Urteil vom 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - zitiert nach JURIS).
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 33/09

    Eingruppierung der Tätigkeit einer Kassiererin im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.09.2016 - 6 Sa 365/15
    Zwar soll nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 22.09.2010 - 4 AZR 33/09 - Rz. 23, m. w. N., zitiert nach Juris) auch bei Benennung bestimmter Beispielstätigkeiten durch die Tarifvertragsparteien auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale dann zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können, oder wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Vergütungsgruppen genannt ist und damit als Kriterium für die Anforderungserfüllung einer bestimmten Vergütungsgruppe ausscheidet; diesem Rückgriff steht vorliegend aber entgegen, dass das Tätigkeitsbeispiel "KassiererInnen" keinen unbestimmten Rechtsbegriff beinhaltet und auch nicht in mehreren Vergütungsgruppen benannt ist.
  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 494/94

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Eingruppierung in eine andere Vergütungsgruppe

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.09.2016 - 6 Sa 365/15
    Erfüllt der Arbeitnehmer keine der Beispielstätigkeiten, ist auf die allgemeinen Merkmale der begehrten Vergütungsgruppe zurückzugreifen (vgl. BAG, Urteil vom 17.01.1996 - 4 AZR 494/94 -, zitiert nach JURIS; BAG Urteil vom 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 - zitiert nach JURIS).
  • LAG Sachsen, 06.08.2019 - 3 Sa 135/19

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Sinne einer Klageerweiterung in der

    Die Bezeichnung als "Erste" verdeutlicht vielmehr eine mit Überwachungs- und Kontrollaufgaben verbundene Heraushebung gegenüber den "normalen" Kassiererinnen, wie sie in der Entgeltgruppe G III genannt sind (so auch die 6. Kammer des Sächs. LAG im Urteil vom 08.09.2016 - 6 Sa 365/15 - Rz. 68, zitiert nach Juris; anders noch Sächs. LAG , Urteil vom 28.11.2014 - 3 Sa 226/14 - Rz. 77, zitiert nach Juris).
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